Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Revision 1.2) der freshlabs GbR Hamburg.
Stand: 04. Mai 2011.
Diese gliedern sich in folgende Bereiche:
- Allgemeines
- Urheberschutz und Nutzungsrechte
- Haftung und Gewährleistung
- Angebote, Preise, Materialien
- Gestaltungsfreiheit
- Zahlung, Zahlungsverzug
- Vetragsdauer, Kündigung
- Preise
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der freshlabs GbR, Inh. Tim Isenheim und Carsten Schwiering, Hamburg (im folgenden freshlabs GbR genannt). Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich bestätigt wird.
§ 2 Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Der freshlabs GbR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes – sofern nicht anderweitig festgelegt – sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtgesetzes (UrhG).
2.2 Die Arbeiten von freshlabs GbR sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne Zustimmung von freshlabs GbR dürfen die Arbeiten nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium) bedürfen der Einwilligung von freshlabs GbR.
2.4 Die Werke von freshlabs GbR dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.
2.5 Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen bzw. Privatpersonen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vereinbart werden. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von freshlabs GbR.
2.6 Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.7 Über den Umfang der Nutzung steht freshlabs GbR ein Auskunftsanspruch zu.
2.8 Der Auftraggeber erteilt freshlabs GbR mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.
§ 3 Haftung und Gewährleistung
3.1 Die von freshlabs GbR erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
3.2 Der Auftraggeber stellt freshlabs GbR von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von freshlabs GbR auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
3.3 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von freshlabs GbR nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit
3.4 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. freshlabs GbR übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
3.5 Die Freigabe der Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an freshlabs GbR, stellt er freshlabs GbR von der Haftung frei.
3.6 Wenn freshlabs GbR auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet freshlabs GbR nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
3.7 Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet freshlabs GbR bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.
3.8 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von freshlabs GbR nicht ausgeschlossen.
§ 4 Angebote, Preise, Materialien
4.1 Unsere Angebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch freshlabs GbR werden diese für freshlabs GbR verbindlich.
4.2 freshlabs GbR setzt voraus, dass der Auftraggeber zur Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials (Fotos, Grafiken, Texte) berechtigt ist.
4.3 freshlabs GbR kann Veränderungen im größeren Stil während der Erstellungsphase, die auf Wunsch des Kunden gefertigt werden und die anfangs nicht eingeplant wurden gesondert berechnen. Selbiges gilt für unvorgesehene Arbeiten.
§ 5 Gestaltungsfreiheit
5.1 Für freshlabs GbR besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
5.2 Die freshlabs GbR überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
5.3 freshlabs GbR legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach § 6 TdG).
5.5 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt entsprechend für Verweise des Auftraggebers auf solche Inhalte Dritter („Hyperlinks“). Eine rechtliche Prüfung durch freshlabs GbR findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
§ 6 Zahlung, Zahlungsverzug
6.1 Mit Erteilung des Auftrags wird nach Absprache eine Abschlagszahlung fällig, die sich aus der Hälfte der Auftragssumme bemisst, sofern dies nicht gesondert in einer Auftragsbestätigung zwischen dem Auftraggeber und freshlabs GbR festgelegt wird. Der Restbetrag wird bei der Übergabe des Werkes fällig.
6.2 Zahlungsvorgänge erfolgen unbar per Banküberweisung auf ein von freshlabs GbR genanntes Konto.
6.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist freshlabs GbR berechtigt, sämtliche Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist trotzdem dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte zu entrichten.
6.5 Sollte eine Dienstleistung durch freshlabs GbR nicht rechtzeitig erbracht oder ein Produkt nicht geliefert werden können, informiert freshlabs GbR den Auftraggeber / Kunden und erstattet nach Absprache etwaige vorher geleistete Zahlungen zurück.
§ 7 Vertragsdauer, Kündigung
7.1 Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Wartungsverträge werden für die Dauer von sechs Monaten abgeschlossen. Sie verlängern sich jeweils um weitere sechs Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Kalenderwochen zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt werden.
7.2 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von freshlabs GbR jederzeit fristlos gekündigt werden.
§ 8 Preise
Alle im Angebot genannten Preise gelten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese nicht gesondert gekennzeichnet sind.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die AGB samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist der Sitz von freshlabs GbR, wenn der Auftraggeber eingetragener Kaufmann, oder eine juristische Person öffentlichen Rechts ist. Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.